Das Ziel unserer Werkstätten für Behinderte ist die Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben (§ 54 Schwerbehindertengesetz). Es soll ein viel gestaltetes, soziales Arbeitsleben geschaffen werden, in der leistungsgeminderte Menschen einen entsprechenden Arbeitsplatz finden und sich dort wohlfühlen und weiterentwickeln können. Die Aspekte Technik und Produktion, Pflege und Betreuung, soziale Begleitung und Anleitung, Wirtschaftlichkeit und Marketing sollen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
Um diese sehr unterschiedlichen Anforderungen umsetzen zu können, müssen die Werkstätten in ihrer Struktur entsprechend gegliedert sein.
Diese Gliederung beinhaltet folgende Bereiche:
- Berufsbildungsbereich
- Arbeitsbereich
- Arbeits- und Betreuungsbereich
- Tagesstrukturierende u. begleitende Maßnahmen
Ziele und Aufgaben der Werkstätten im Einzelnen
- Sicherung des Angebots an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit
- Ein vielfältiges Arbeitsangebot mit unterschiedlichsten Anforderungen
- Leistungsgerechte Bezahlung mit einem differenzierten Lohnsystem
- Unterstützung der individuellen Bedürfnisse im Rahmen der Arbeitsplatz- und Gruppengestaltung
- Möglichkeiten der beruflichen Weiterqualifizierung durch Fördermaßnahmen zur Erlangung beruflicher Kompetenz bis zur Vermittlung auf dem freien Arbeitsmarkt
- Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit anhand der Begleitplanung
- Förderung sozialer Kontakte durch gemeinschaftliche Veranstaltungen, arbeitsbegleitende Maßnahmen, Freizeitangebote und Öffentlichkeitsarbeit
- Ausbau und Erhaltung leistungsfähiger Werkstattstrukturen mit moderner Technologie zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit
- Gestaltung der Arbeitsplätze unter Berücksichtigung individueller Anforderung
- Qualitätssicherung in Betreuung und Produktion nach der DIN ISO 9000