Personal und Aufgaben des Personals
Die Betreuung und Begleitung der BewohnerInnen erfordert von den Mitarbeitern ein hohes Maß an Qualifikation, Engagement und selbständigem bzw. eigenverantwortlichem Arbeiten.
- Bevorzugt werden die Berufsgruppen der HeilerziehungspflegerInnen - zukünftig unter gegebenen Verhältnissen evtl. auch primär pflegerisch ausgerichtete Berufsfelder.
- Ehrenamtliche Mitarbeiter sind erwünscht, können und dürfen aber die Fachkraft nicht ersetzen.
Die MitarbeiterInnen wirken unterstützend und begleitend nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“. Im einzelnen sind Bereiche aufgeführt, die je nach den individuellen Bedürfnissen pädagogisches Handeln in einer Bandbreite von Assistenz über Förderung bis hin zur weitgehenden Übernahme notwendiger Hilfestellungen durch MitarbeiterInnen erforderlich machen.
Alltagskompetenzen, lebenspraktischer Bereich:
Selbständigkeit bei der Selbstversorgung und in der Alltagspraxis: Körperpflege einschließlich Sexualhygiene, An- und Ausziehen, Toilette usw.; Übernahme häuslicher Pflichten;
Umgang mit Geld; Einkauf und Pflege von Kleidungsstücken sowie Gegenständen des persönlichen Bedarfs; Vor- und Zubereitung von Mahlzeiten; Gestaltung und Pflege des Zimmers und der Wohngruppe; Instandhaltung und Pflege persönlicher Gegenstände; Gestaltung des Lebensalltags (z.B. zeitliche und räumliche Orientierung, Bewegen im Straßenverkehr); Umgang mit Behörden.
Körperliches Wohl und Gesundheit:
Gesundheitliches Befinden; ausreichende Ruhe und Entspannung; ausgewogene und angemessene Ernährung; Körperpflege, Toilettengang und Intimpflege; witterungsgemäße Kleidung; Umsetzung ärztlicher Verordnungen; Gesundheitsfürsorge, Betreuung im Krankheitsfall und körperliche Fitness; technische Hilfsmittel in der Rehabilitation (z.B. Gehhilfen, Rollstuhl).
Soziale Kompetenz, soziale Kontakte:
Wahrnehmung eigener Wünsche und Interessen; Kommunikation der Menschen mit Behinderung untereinander; gegenseitige Rücksichtnahme und Achtung; Beteiligung an der Gestaltung des Lebens in der Wohnstätte; Verhaltens- und Umgangsformen im alltäglichen Leben; Hilfestellung beim Einleben der neuen BewohnerInnen; Bewohnerversammlung; Kontakte zwischen den Menschen mit Behinderung und ihren Eltern (Angehörigen und gesetzlichen Betreuern) durch Besuche oder Gespräche; Mobilität (z.B. durch Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel); Nachbarschaftsbeziehungen (z.B. durch Einladung von Nachbarn in die Wohnstätte);
Freundschaft, Partnerschaft, Sexualität.
Psychosozialer Bereich:
Eigeninitiative und Motivation;
persönliche Zuwendung z.B. in Einzelgesprächen und beachten nonverbaler Äußerungen;
Lebensentwurf, persönliche Lebensperspektive;
persönliche Probleme, Konflikte, Krisen;
Probleme am Arbeitsplatz;
religiöse Betätigung auf Wunsch des Menschen mit Behinderung; Sterbebegleitung; Trauerarbeit; kontinuierlicher Umgang mit Auto- und Fremdaggression.
Soziale, rechtliche und finanzielle Fragen
Freizeitgestaltung:
Persönliche Neigungen und Interessen (Hobbys); Selbstbeschäftigung;
Gestaltung der Geburtstage, der Feste, des Jahresablaufs und besonderer Feiern;
Teilnahme in Freizeitclubs, Jugendgruppen, Kirchengemeindegruppen, Sportvereinen usw.;
Teilnahme an Angeboten der Erwachsenenbildung (z.B. vh-Kurse);
Ausflugsfahrten, Exkursionen, Besichtigungen, Wanderungen u.a.;
Organisation oder Vermittlung von Urlaubsunternehmungen;
Besuch von Theater, Konzerten, Ausstellungen, Kinos, Fußballspielen, Post, Friseur usw.;
gemeinsame Freizeitaktivitäten wie Gesellschaftsspiele, Musizieren, Sportspiele usw.
Die Aufgabenfelder umfassen sowohl betreuende und fürsorgende Tätigkeiten als auch Arbeiten aus den Bereichen Hauswirtschaft und Verwaltung. Dazu sind organisatorische Fähigkeiten und Kenntnisse erforderlich.
Die Betreuung und Begleitung der BewohnerInnen orientiert sich an den Prinzipien eines möglichst selbstbestimmten Lebens, der Individualität und der Integration!