Hygieneunterweisung gem. §42/43 Infektionschutzgesetz
Die Lebenshilfe als Arbeitgeber muss ihre MitarbeiterInnen regelmäßig und ausreichend zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen. Klassische Unterweisungsthemen im betriebsärztlichen Sinne sind: Hygieneunterweisung gem. § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz.
Meldung erfolgt an Betriebsärztin über Einrichtungsleitung. Es ist kein Fortbildungsantrag zu stellen.
Dozent/in: Dr. med. Hänssler-Schoetensack