kurz & klar: Die Leistungen der Pflegeversicherung
Menschen mit Behinderung können Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben. Voraussetzunghierfür ist, dass sie in einen der fünf Pflegegrade eingestuft sind. Für Kinder mit Behinderung gelten dabei Besonderheiten. Wieviel Geld steht für die Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung und wofür können die Beträge eingesetzt werden?
Diesen und weiteren Fragen wollen wir in der Veranstaltung nachgehen und dadurch Licht in den Paragrafen-Dschungel bringen. Nach einem fachlichen Input gibt es die Möglichkeit für Rückfragen und zum Austausch untereinander. Bleiben Sie nach dem Info-Teil der Veranstaltung gerne noch auf einen Plausch bei einem Getränk und einem kleinen Imbiss. Wir freuen uns über neue und bekannte Gesichter!
Die Teilnahme ist kostenlos. Um eine kleine Spende für die Verpflegung wird gebeten.
Wir bitten um Anmeldung unter eutb-alb-donau@lhdi.de oder 0731 922 68 222
Anmeldeschluss: 6. Oktober 2026