Rechtliche Betreuung
Jeder Mensch kann in eine Situation geraten, in der man seine Angelegenheiten nicht selbst regeln kann. Dann ist es gut, eine Vertrauensperson an der Seite zu haben, die die rechtliche Betreuung übernimmt.
Das Leben organisieren und Anlegenheiten regeln
Die rechtliche Betreuung gibt es seit 1992 für erwachsene Menschen, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können.
Gründe für eine Betreuung können sein:
- Körperliche oder psychische Erkrankungen
- Altersgebrechlichkeit oder Demenz
- Geistige und/oder körperliche Behinderungen
- Suchterkrankungen
Mit der Einführung des Betreuungsrechts ist die Entmündigung von volljährigen Menschen abgeschafft. Die Selbstbestimmung ist gestärkt worden.
Das Betreuungsgericht ordnet die Betreuung an. Dies darf aber nur mit Einwilligung der betroffenen Person geschehen. Das Gericht bestimmt die Aufgaben des Betreuers/der Betreuerin. Er oder sie kümmert sich zum Beispiel um Vermögensverwaltung, Gesundheitssorge oder die Wohnungsangelegenheiten.
Die rechtliche Betreuung übernehmen meist nahestehende Personen - wie Eltern und Angehörige. Der Betreuer oder die Betreuerin soll eine engagierte und vertrauenswürdige Person sein. Jede Betreuung soll dem Wohle des betroffenen Menschen dienen. Der persönliche Kontakt zwischen dem Betreuten und seinem Betreuer ist besonders wichtig.