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Individualbegleitung-Schulbegleitung
© DUEFFERT
Angebote

Individualbegleitung

Kinder mit Förderbedarf bekommen besondere Unterstützung im Alltag. Damit der Schulbesuch gelingt, ist unsere individuelle Schulbegleitung für das Kind da. Die Schulbegleitung ist in jeder Einrichtungsform möglich. Die Bedürfnisse des Kindes stehen im Mittelpunkt. Wenn Ihr Kind Pflegebedarf hat oder Hilfe im sozialen oder kommunikativen Bereich benötigt, steht ihm die Individualbegleitung zur Seite. Das ist ein wichtiger Schritt für die Inklusion.

Schul- und Individualbegleitung  
in den Landkreisen Ulm, Neu-Ulm und Günzburg

Begleitung ermöglicht Inklusion

Kinder und Jugendliche mit erhöhtem Betreuungsaufwand haben ein Recht auf eine Schul- bzw. Individualbegleitung. So sichert es das das Bundesteilhabegesetz zu. Der gemeinsame Schulbesuch von Kindern mit und ohne Behinderung ist ein wichtiger Schritt zur Inklusion und ist eine Chance. Damit Ihr Kind sie gut nutzen kann, begleitet eine geschulte Person den Schulalltag und baut Barrieren ab. 

Ziel der Inklusion

Der Begriff Inklusion bedeutet einbeziehen. Jedem Menschen soll von Anfang an die Möglichkeit gegeben werden, sein Leben so zu gestalten, dass ihm eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft möglich ist. Keiner darf ausgegrenzt werden und wegen seiner sozialen und ethnischen Herkunft oder wegen seines Geschlechts und Alters. Auch die individuellen Fähigkeiten dürfen nicht zur Ablehnung in unserer Gesellschaft führen.

Kindern und Jugendliche sollen am gemeinschaftlichen Leben in ihrem Wohnort und in ihrem vertrauten Umfeld teilnehmen können.

Wer hat Anspruch auf eine Schul- oder Individualbegleitung?  

Kinder und Jugendliche mit behinderungsbedingten Einschränkungen haben für den Besuch der Schule, des Kindergartens oder der Tagesstätte einen Anspruch auf Begleitung.  

Hierzu gehören Kinder und Jugendliche:

  • mit Bedarf an pflegerischen, medizinischen und therapeutischen Hilfen
  • mit erhöhtem Unterstützungsbedarf in der Kommunikation
  • mit herausforderndem Verhalten (Selbst- und/oder Fremdgefährdung) 

Die Schul- oder Individualbegleitung ist auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes bzw. Jugendlichen ausgerichtet. Sie ist grundsätzlich in jeder Schul- und Einrichtungsform möglich und kann einen Teil oder den gesamten Unterricht umfassen. Den Stundenumfang und die Ausbildung des Schul- oder Individualbegleiters legt der Kostenträger fest (also das Jugendamt, der Bezirk Schwaben oder das Amt für Kinder, Jugend und Familie).

Wir finden den geeigneten Begleiter oder Begleiterin für Ihr Kind. Die Qualifikation des Begleiters richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf.

Aufgabe der Schul- oder Individualbegleitung

  • Anleitung und Förderung der Selbständigkeit
  • Übernahme von pflegerischen Tätigkeiten
  • Begleitung bei lebenspraktischen Aufgaben wie Essen, Umkleiden, Toilette
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Lerninhalten: Hilfe beim Lesen, Mitschreiben etc.
  • Vermittlung von Inhalten auf der Kommunikationsebene des Kindes
  • Hilfestellung bei der Gestaltung von sozialen Kontakten
  • Unterstützung im sozial- emotionalen Bereich, Unterstützung in Krisensituationen
  • Betreuung im Freizeitbereich: Tagesstätte, Pausen, Ausflüge, Schullandheimaufenthalte
  • Kooperation mit den beteiligten Lehrkräften u. Gruppenleitern

Diese Leistungen bieten wir Ihnen:

  • Elternberatung
  • Hilfe bei der Antragstellung
  • Auswahl und Anstellung von geeigneten Mitarbeitern
  • Leitung und Koordination des Einsatzes
  • enge Kooperation mit Schulen und Kostenträgern 
  • Unterstützung bei Hilfeplangesprächen

Unser engagiertes Team besteht aus:

  • Heilerziehungspflegern und Heilerziehungspflegehelfern
  • Erziehern bzw. Kinderpflegern
  • Heilpädagogen und Therapeuten 
  • Hilfskräften mit Erfahrung im Umgang mit Kindern

Teambesprechungen, Schulungen und Fortbildungen unseres Personals finden zur Sicherung der Qualität regelmäßig statt.