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Ausflüge für Menschen mit und ohne Behinderung - Freizeit inklusiv
Freizeit und Offene Hilfen

Wir vermitteln und begleiten bei Bedarf die Teilnahme an Freizeitangeboten im eigenen Umfeld. Zum Beispiel in Sportvereinen, Kirchengemeinden, Angeboten am Wohnort aber auch bei Urlaubsreisen.

Gemeinsamer Spaß in der Freizeit für junge Erwachsene mit Behinderung
Gemeinsamer Spaß in der Freizeit für junge Erwachsene mit Behinderung

Sie oder Ihr Kind/ Angehöriger möchten bei einem Verein an Ihrem Wohnort mitmachen und wissen nicht wie?
Sie möchten Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu einem Verein, zur Volkshochschule oder zu einer anderen Gruppe?
Sie möchten gerne eine Begleitung zur Teilnahme an einem Freizeitangebot?
    
Sie wollen selbst eine Reise planen und brauchen Hilfe?
Kommen Sie auf uns zu. Wir helfen Ihnen gerne.
Wir überlegen zusammen, wie Sie auf Ihren gewünschten Verein oder Veranstalter zugehen können.
Wir besprechen zusammen, ob Sie zur Teilnahme eine Begleitung/ Assistenz benötigen.
Wir überlegen, wie die Begleitung aussehen soll.

Wer zahlt die Freizeitassistenz?
Sie können die benötigten Assistenzleistungen als Teilhabeleistungen beim Träger der Eingliederungshilfe beantragen.

Bei Pflegebedürftigkeit können die Assistenzleistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden. Hierfür steht der Entlastungsbetrag nach § 45 SGB a-d SGB XI zur Verfügung.