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Selbstvertretung & Mitbestimmung

Menschen mit Behinderung wissen selbst, was sie möchten. Deshalb gibt es in der Lebenshilfe Gremien, in denen sie ihre Meinung und ihre Wünsche einbringen können.

Selbstvertretung in den Werkstätten

Der Werkstatt-Rat ist eine Gruppe von Werkstatt-Beschäftigten.
Die Beschäftigten mit Werkstatt-Vertrag
wählen den Werkstatt-Rat.
Und zwar alle 4 Jahre.

Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt in schwerer Sprache:  Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung
Die Abkürzung ist:    WMVO
In dem Gesetz steht alles über den Werkstatt-Rat.
Zum Beispiel die Pflichten und die Aufgaben vom Werkstatt-Rat.    
Der Gruppen-Leiter oder auch eine Person, die von außerhalb kommt, kann dem Werkstatt-Rat bei der Arbeit helfen. Das nennt man Vertrauensperson. Der Werkstatt-Rat darf die Vertrauensperson selbst aussuchen.    
Was macht der Werkstatt-Rat?

Der Werkstatt-Rat ist Ansprechpartner für die Beschäftigten in der Werkstatt.
Er vertritt die Interessen der Beschäftigten in der Werkstatt.
Deshalb spricht der Werkstatt-Rat mit den Beschäftigten.
Er hört sich ihre Wünsche, Probleme und Sorgen an.
Dann redet er mit der Werkstatt-Leitung,
dem Gruppen-Leiter oder mit dem Sozialen Dienst.
Der Werkstatt-Rat hat viele Rechte und kann viel mitbestimmen.
zum Beispiel bei:

•    Werkstatt-Ordnung
•    Arbeits- und Pausenzeiten
•    Essen und Getränke in der Kantine
•    Feste    


Wer kann im Werkstatt-Rat mitmachen?

Jeder Beschäftigte in der Werkstatt kann im Werkstatt-Rat mitmachen.
Dafür muss man gewählt werden.
Danach kann man eine Fortbildung machen.
Dort lernt man, welche Aufgaben der Werkstatt-Rat hat.
Man muss aber schon länger als 6 Monate in der Werkstatt arbeiten.
Die Beschäftigten im Werkstatt-Rat heißen: WR-Mitglieder
Im Werkstatt-Rat sollen Männer und Frauen sein.
Jeder Werkstatt-Rat hat eine andere Anzahl an Mitgliedern.
Die Anzahl der Mitglieder hängt von der Größe der Werkstatt ab.
Es sollen aber immer 3 Werkstatt-Beschäftigte im Werkstatt-Rat mitarbeiten.
Aber nicht mehr als 13 Beschäftigte.
    
Es gibt einen Werkstatt-Rat an jedem Stand-Ort von den Donau-Iller Werkstätten.
Nur die Standorte Jungingen und Blaustein gehören zusammen.
Sie haben einen Werkstatt-Rat.
    
Gesamt-Werkstatt-Rat

In jedem Werkstatt-Rat gibt es eine oder einen Vorsitzenden. Und eine Stellvertretung.
Alle Vorsitzenden und Stellvertretungen zusammen sind der Gesamt-Werkstatt-Rat.

Manche Themen sind für alle Donau-Iller Werkstätten wichtig.
Der Gesamt-Werkstatt-Rat kümmert sich um diese Themen.

Zum Beispiel:

  • Lohn der Beschäftigten
  • Urlaubsregelungen

Der Gesamt-Werkstatt-Rat wählt dann einen Sprecher und eine Stellvertretung.
Die zwei Sprecher treffen sich einmal im Monat mit der Gesamt-Werkstatt-Leitung und der Geschäftsführung. Sie vertreten die Interessen des Gesamt-Werkstatt-Rates.
    
Treffen mit anderen Werkstatträten:
 
Die Werkstattrat-Vorsitzenden treffen sich auch mit Werkstatträten aus anderen Werkstätten.
Zum Beispiel beim Landesverband der Lebenshilfe Bayern oder dem Bezirksarbeitskreis schwäbische Werkstatträte.
Einfach um zu wissen:
Wie läuft es in anderen Werkstätten?
Was kann man bei der Lebenshilfe Donau-Iller noch besser machen.

Ziele:
Alle Beschäftigten in den Donau-Iller Werkstätten sollen gute Arbeitsbedingungen haben!
Beschäftigte und Verantwortliche sollen gut miteinander arbeiten.