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Betreuung im Ehrenamt

Betreuung im Ehrenamt

Als ehrenamtliche Betreuerin oder Betreuer übernehmen Sie eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe. Wir beraten und begleiten Sie in Ihrer Betreuungsarbeit.

 

Ehrenamtlich tätig sein

Jede Betreuung soll dem Wohle des betroffenen Menschen dienen. Insofern steht der persönliche Kontakt zwischen Betreutem und Betreuer im Vordergrund.

Die Selbstbestimmung der Betreuten sollte dabei so weit wie möglich erhalten bleiben. Der Betreuer oder die Betreuerin sollte eine engagierte und vertrauenswürdige Person sein, die sich um die vom Gericht festgelegten Aufgabenkreise für den zu betreuenden Menschen kümmert, wie beispielsweise die Gesundheitssorge oder Vermögenssorge.

Voraussetzung für die Tätigkeit als Betreuer oder Betreuerin ist eine Bestellung durch das Betreuungsgericht.
Diese erfolgt durch ein Betreuungsverfahrens. Hier wird der Aufgabenkreis der Betreuung festgelegt.

In der Betreuung ehrenamtlich tätig zu sein, heißt konkret:

  • Sie halten persönlichen Kontakt zur betreuten Person.
  • Sie unterstützen z. B. bei der Sicherung des Lebensunterhaltes, im Umgang mit
  • Behörden, bei Arztterminen, bei Wohnungsangelegenheiten,
  • beim Abschluss von Verträgen oder bei der Geltendmachung von Rechtsansprüchen.
  • Sie bekommen Beratung und Hilfe durch den Betreuungsverein und die
  • Betreuungsbehörde.
  • Sie erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung.
  • Sie sind abgesichert durch die Haftpflichtversicherung des Landes und die gesetzliche Unfallversicherung.

Wir unterstützen Sie:

Wir beraten und begleiten Sie in der Betreuungsarbeit.
Wir bieten Einführungsschulungen, Fortbildungen und die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch.