Familienentlastender Dienst
Wir unterstützen und begleiten stundenweise Menschen mit Behinderung in der Familie. Eltern und Sorgeberechtigte erhalten so Zeit für Erholung und eigene Aktivitäten. Ihr Bedarf und die Wünsche des Familienmitglieds mit Behinderung stehen dabei im Vordergrund.
Unser Familienentlastender Dienst bietet:
- stundenweise Begleitung im häuslichen Umfeld während der Abwesenheit der Eltern
- soziale Betreuung, zum Beispiel bei der Freizeitgestaltung, Begleitung bei Arztterminen, zu Veranstaltungen oder zum Einkauf
- pflegerische Hilfen, zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege oder beim Toilettengang
Die Begleitung übernehmen in der Regel freiwillig tätige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Offenen Hilfen.
Wer zahlt den Familienentlastenden Dienst?
Bei Pflegebedürftigkeit bezahlt die Pflegekasse die Kosten. Hierfür steht der Entlastungsbetrag nach § 45 a-d SGB XI oder die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI zur Verfügung.
Unter Umständen können Sie für bestimme Aktivitäten im Rahmen des Familienentlastenden Dienstes auch Teilhabeleistungen beantragen.