Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
herzlichen Dank für Ihre Beteiligung an unserer Elternumfrage 2022 im März. Wir haben Ihre Antworten nun ausgewertet.
Hier finden Sie alle Details der Umfrage 2022.
Mit freundlichen Grüßen
Das Leitungsteam
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
die den Masernschutz-Nachweis für ihr Kinder noch nicht abgegeben haben:
Leider haben sehr viele Eltern uns bisher den Masernschutz-Nachweis für ihr Kind noch nicht abgeben. Deshalb erinnern wir Sie an unsere E-Mail vom 17.Juni 2021:
Wir sind lt. § 20 Abs.10 des Impfschutzgesetzes angehalten,
bis Ende des Jahres gegenüber dem Gesundheitsamt den ausreichenden Masernschutz der Kinder nachzuweisen, die unsere Einrichtungen besuchen.
Falls wir von Ihrem Kind noch keine Kopie des Impfausweises oder sonstigen Nachweis haben, bitten wir Sie aus organisatorischen Gründen bis spätestens 26.11.2021 um den entsprechenden Masernschutz-Nachweis für Ihr Kind, das unsere SVE oder die Lindenhofschule besucht. Dies kann als Kopie in Papierform oder auch gerne per E-Mail erfolgen.
Falls Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, kann eine Betreuung und Beschulung nach dem 1. Januar 2022 leider zunächst aus gesetzlichen Gründen nicht mehr erfolgen!
Bitte beachten Sie die beigefügte Information, in welcher unter anderem erklärt wird, wie der Masernschutz-Nachweis erfolgen kann.
Wir danken Ihnen sehr für Ihre Unterstützung und baldige Rückmeldung.
Für Sie zur Erläuterung:
§ 20 Abs. 10 des Impfschutzgesetzes wurde durch das am 31.03.2021 getretene "Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen" dahingehend geändert, dass die Frist für die Erbringung des Nachweises über den Masernimpfstatus bis zum 31.12.2021 verlängert wurde.
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
…..
(10) Personen, die am 1. März 2020 bereits in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 1 bis 3 betreut werden oder in Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1, § 33 Nummer 1 bis 4 oder § 36 Absatz 1 Nummer 4 tätig sind, haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung einen Nachweis nach Absatz 9 Satz 1 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 vorzulegen. Absatz 9 Satz 2 bis 5 findet mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass eine Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes und eine Übermittlung personenbezogener Angaben immer zu erfolgen hat, wenn der Nachweis nach Absatz 9 Satz 1 nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 vorgelegt wird.
Mit freundlichen Grüßen für das Leitungsteam
Wolfgang Schneider
Leitung Lindenhofschule und
Schulvorbereitende Einrichtung Senden und Limbach
Lebenshilfe Donau-Iller e.V.
Holsteinerstraße 1
89250 Senden
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Web:
07307 / 97 57-0
07307 / 97 57-80
hpz@lhdi.de
www.hpz-senden.de
www.lebenshilfe-donau-iller.de
Office 365 / Teams
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie Sie aus Pressekonferenzen, Zeitungen, Fernsehen etc. und aus eigener Erfahrung wissen, kann niemand vorhersagen, wie das kommende Schuljahr weiter verlaufen wird.
Am besten wäre es natürlich für alle Beteiligten, dass Unterricht im kompletten Klassenverband nach Stundenplan stattfinden könnte.
Sicher ist das allerdings nicht und deswegen hat sich die Lindenhofschule auf einen weiteren Notbetrieb vorbereitet.
Damit wir näher an unseren Schülerinnen und Schülern und auch Ihnen sind, benötigen wir eine funktionierende, praktikable und professionelle Kommunikationslösung.
Office 365 mit der zentralen Anwendung „Teams“ wird bereits seit den Osterferien von den Lehrkräften und dem Leitungs- und Verwaltungsteam des HPZ-Senden intensiv zu Planungen und Homeoffice Zwecken genutzt.
Aus diesem Grunde möchten wir im Falle eines erneuten rollierenden Unterrichts in Teilgruppen (wie er ab Pfingsten stattfand), oder gar einer kompletten Schließung,
Microsoft Office 365 mit Teams als zusätzliche Kommunikationsplattform einführen.
Lesen Sie bitte hierzu die Informationen im Anhang:
zur Anmeldung: www.office.com
Zugangs-Daten erhalten Sie auf Anfrage per Mail über Ihre Klassenleitung
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schneider im Namen der Schulleitung