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Hier finden Eltern und Erziehungsberechtigte weitere Informationen

Office 365 / Teams

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir werden zum Schuljahr 2023/2024 Ihre Zugangsmöglichkeit zu unserem MS-Teams ändern. Die Zugänge zu den @office.hpz-senden Accounts werden Ende September 2023 gelöscht. 

Sie erhalten in der letzten Ferienwoche eine Mail mit einer Einladung zu MS-Teams im Lebenshilfe-Donau-Iller Microsoft365 System (Achtung: Bitte auch Spam-Ordner prüfen). Mit dem Link in der Mail können Sie auf Ihrem Handy (Teams App nötig), Tablet (Browserversion), oder PC uns und unsere Mitarbeiter:innen bequem per Chat erreichen.

zur Anmeldung: www.office.com   

Zugangs-Daten erhalten Sie per Mail in der letzten Ferienwoche.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Schneider im Namen der Schulleitung

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

 

die den Masernschutz-Nachweis für ihr Kinder noch nicht abgegeben haben:

Leider haben sehr viele Eltern uns bisher den Masernschutz-Nachweis für ihr Kind noch nicht abgeben. Deshalb erinnern wir Sie an unsere E-Mail vom 17.Juni 2021:

Wir sind lt. § 20 Abs.10 des Impfschutzgesetzes angehalten,

bis Ende des Jahres gegenüber dem Gesundheitsamt den ausreichenden Masernschutz der Kinder nachzuweisen, die unsere Einrichtungen besuchen.

Falls wir von Ihrem Kind noch keine Kopie des Impfausweises oder sonstigen Nachweis haben, bitten wir Sie aus organisatorischen Gründen bis spätestens 26.11.2021 um den entsprechenden Masernschutz-Nachweis für Ihr Kind, das unsere SVE oder die Lindenhofschule besucht. Dies kann als Kopie in Papierform oder auch gerne per E-Mail erfolgen.

Falls Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, kann eine Betreuung und Beschulung nach dem  1. Januar 2022 leider zunächst aus gesetzlichen Gründen nicht mehr erfolgen!

Bitte beachten Sie die beigefügte Information, in welcher unter anderem erklärt wird, wie der Masernschutz-Nachweis erfolgen kann.

Wir danken Ihnen sehr für Ihre Unterstützung und baldige Rückmeldung.

Für Sie zur Erläuterung:

§ 20 Abs. 10 des Impfschutzgesetzes wurde durch das am 31.03.2021 getretene "Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen"  dahingehend geändert, dass die Frist für die Erbringung des Nachweises über den Masernimpfstatus bis zum 31.12.2021 verlängert wurde.

 

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe

…..

(10) Personen, die am 1. März 2020 bereits in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 1 bis 3 betreut werden oder in Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1, § 33 Nummer 1 bis 4 oder § 36 Absatz 1 Nummer 4 tätig sind, haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung einen Nachweis nach Absatz 9 Satz 1 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 vorzulegen. Absatz 9 Satz 2 bis 5 findet mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass eine Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes und eine Übermittlung personenbezogener Angaben immer zu erfolgen hat, wenn der Nachweis nach Absatz 9 Satz 1 nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 vorgelegt wird.

 

Mit freundlichen Grüßen für das Leitungsteam

Wolfgang Schneider
Leitung Lindenhofschule und
Schulvorbereitende Einrichtung Senden und Limbach 

Lebenshilfe Donau-Iller e.V.
Holsteinerstraße 1 
89250 Senden

Tel.:
Fax:
E-Mail:
Web:

07307 / 97 57-0
07307 / 97 57-80
hpz@lhdi.de
www.hpz-senden.de

www.lebenshilfe-donau-iller.de

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

herzlichen Dank für Ihre Beteiligung an unserer Elternumfrage 2022 im März. Wir haben Ihre Antworten nun ausgewertet.

Hier  finden Sie alle  Details der Umfrage 2022.

Mit freundlichen Grüßen

Das Leitungsteam