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01.01.2024 Fortbildung intern

Sicherheitsunterweisungen

Die überwiegende Zahl von Arbeitsunfällen hat ihre Ursache in menschlichem 
Fehlverhalten, nicht zu verwechseln mit menschlichem Versagen. Daher gilt es, 
zur Vermeidung von Unfällen oder Störfällen, beim Verhalten der Mitarbeiter 
anzusetzen.
Dieser Erkenntnis hat der Gesetzgeber mit Einführung des § 12 Arbeitsschutzgesetz Rechnung getragen. Hiernach haben Arbeitgeber oder die verantwortlichen 
Personen ihre Mitarbeiter ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen bzw. durch fachkundige Personen 
unterweisen zu lassen (Sicherheit durch Unterweisung).
Klassische Unterweisungsthemen im Arbeitsschutz sind u.a.: 
Einsatz von Lastaufnahmemitteln; Führen von Maschinen; Ladungssicherung; 
persönliche Schutzausrüstung; Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen u.v.m.

Dozent/in:
Fachkraft für Arbeitssicherheit

Termine und Veranstaltungsort:
Werden individuell und punktuell bekannt gegeben.